Buehnenbild_Vorstand_DMoeller-DRK-Region-Hannover_RD_Rettungswagen.jpg Foto: D. Möller / DRK

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§ 1 und § 2 der Satzung des DRK

Ansprechpartner

Herr
Dietmar Büchele

1. Vorsitzender

Tel: 07044 233252

§ 1 - Name, Rechtsform & Mitgliedschaft

(1) Der Ortsverein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Böblingen e. V. den Namen "Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V.". Er hat seinen Sitz in 71287 Weissach und ist ein rechtsfähiger Verein. Zur Gründung des Ortsvereins als e. V. ist die Zustim­mung des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Böblingen e. V. und die Zustimmung des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg e. V. erforder­lich (§ 12 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbandes). Die Satzungen des Bun­des-, des Landes- und des Kreisverbandes sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaf­ten und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor.

(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund.

(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Weissach.

(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. verwirklicht ei­genverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 3 und 19 Abs. 3 der Bundessatzung, nach § 16 Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Unterabs. 3, § 20 Abs. 3 und § 23 der Satzung des Landesverbandes und nach § 24 Abs. 9 der Satzung des Kreis­verbandes.

(5) Mitglieder des Ortsvereins sind:

  • natürliche und juristische Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2)
  • sonstige Vereinigungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
  • Ehrenmitglieder (§ 9)

(6) Der Ortsverein vermittelt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz.

§ 2 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehö­rigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbe­wegung:

  •  Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemein­schaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationa­len Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. ist Mitglieds­verband des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e. V. Der Ortsverein Weissach-Flacht e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Ein­richtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Gemeinde Weissach

(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. die Auf­gaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatz­protokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Ortsvereins Weissach-Flacht e.V. und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Frie­dens.

(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Weissach-Flacht e. V. ist über den Kreisverband Böblingen e. V. ein anerkannter Verband der Freien Wohl­fahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Un­terstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwür­dige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendver­band des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungs­arbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugend­rotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein.

Satzung zum Download

Weitere Informationen zu Aufgaben, ehrenamtlicher Arbeit, verbandliche Ordnung, Zuständigkeiten und Mitglieschaft finden Sie in der vollständigen Satzung.