Der Vorstand setzt sich aus, in der Mitgliederversammlung gewählten, Vorstandsmitgliedern und zu wählenden Vertretern der Rotkreuzgemeinschaften zusammen. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und führt die Geschäfte nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Alle Mitglieder des Ortsvereinsvorstands werden auf vier Jahre gewählt.